Zentrale rechtliche Voraussetzung
Damit ein Unternehmen für eine Registrierung bei amnis berechtigt ist, muss mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats über eine private Wohnadresse im Land der Gründung verfügen.
Die alleinige Bestellung eines "Registered Agents" (oder eines gleichwertigen lokalen Vertreters) ist nicht ausreichend.
Sofern alle Verwaltungsratsmitglieder und wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owners, UBOs) ihren Wohnsitz ausserhalb des Landes der Gründung haben, kann die Registrierung bei amnis nicht abgeschlossen werden.
Besondere Regelungen für Niederlassungen oder Tochtergesellschaften: Ist Ihr Unternehmen eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft einer Muttergesellschaft mit Sitz in der Schweiz oder im EWR, kann Ihr Fall individuell geprüft werden. Unser Sales-Team bewertet Ihre spezifische Situation und unterstützt Sie bei der Identifikation möglicher Registrierungsoptionen. Bitte beachten Sie, dass solche Fälle nicht automatisch genehmigt werden und stets einer Einzelfallprüfung unterliegen.
Registrierungsprozess und Dokumentation
Registrierungsprozess und Dokumentation
Onboarding-Prozess: Unternehmen werden schrittweise durch den Onboarding-Prozess geführt, einschliesslich der Angabe, welche Dokumente einzureichen sind.
Dokumentenupload: Sämtliche erforderlichen Unterlagen müssen im Rahmen der Registrierung hochgeladen werden.
Kein öffentliches Vorschau-Portal: Die spezifischen rechtlichen Anforderungen sind nicht vorab in einem öffentlichen Portal einsehbar, werden jedoch während des Onboarding-Prozesses klar kommuniziert.
Zentrale Ausschlüsse und Einschränkungen
Zentrale Ausschlüsse und Einschränkungen
Die blosse Präsenz eines "Registered Agents" erfüllt die Anforderungen nicht – ein Verwaltungsratsmitglied muss seinen Wohnsitz persönlich im Land der Gründung haben.
Unternehmen, bei denen sämtliche UBOs und Direktoren im Ausland ansässig sind, sind nicht registrierungsfähig.
Unternehmen müssen über eine bestehende Bankbeziehung verfügen; ein Kontoauszug kann im Rahmen der Sorgfaltsprüfung herangezogen werden.
amnis ist ein lizenzierter Zahlungsdienstleister, der von der FMA Liechtenstein reguliert wird, und kann keine Unternehmen aus verbotenen Branchen bedienen. Dazu zählen unter anderem sanktionierte oder FATF-Hochrisiko-Jurisdiktionen, illegale oder nicht lizenzierte Tätigkeiten sowie Geschäftsmodelle mit erhöhtem Risiko. Unternehmen mit entsprechenden Aktivitäten erhalten kein Konto.
OPEX-Ausschluss - In bestimmten Fällen kann ein Unternehmen mit bestehender Bankbeziehung, dessen Aktivitäten als eingeschränkt eingestuft werden, die Eröffnung eines Kontos ausschliesslich für Betriebsausgaben (OPEX) beantragen. Sämtliche Zahlungen müssen an überprüfbare, registrierte und geprüfte Unternehmensbegünstigte oder staatliche Stellen erfolgen. Die Transaktionsaktivität unterliegt einer Überwachung hinsichtlich Transaktionsgeschwindigkeit und Anomalien. Beispiele hierfür sind eine übermässige Zahlungshäufigkeit oder Abweichungen vom bisherigen Ausgabenprofil.
Zusätzliche Informationen für Unternehmen ausserhalb des EWR
Für Unternehmen mit Sitz ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) fällt eine Onboarding-Gebühr von CHF/EUR 1’000.– (eintausend) an. Diese Gebühr muss vor der Prüfung des Onboarding-Antrags durch unser Approval-Team entrichtet werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Zahlung dieser Gebühr keine erfolgreiche Registrierung oder Genehmigung garantiert. Die Gebühr deckt ausschliesslich den initialen Prüfaufwand des zuständigen Prüfungsteams ab.
