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Wer gilt als politisch exponierte Person (PEP)?

Erfahren Sie, was unter einer politisch exponierten Person (PEP) zu verstehen ist.

Verfasst von Silvia Cadeddu

Definition einer PEP
Eine politisch exponierte Person ist eine natürliche Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder bis vor einem Jahr ausgeübt hat. Ausgenommen sind Ämter der unteren oder mittleren Ebene. Dazu zählen:


(a) Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister, Staatssekretäre und führende Parteifunktionäre
(b) Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer nationaler Gesetzgebungsorgane
(c) Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Justizorganen, gegen deren Entscheidungen, abgesehen von aussergewöhnlichen Umständen, kein Rechtsmittel eingelegt werden kann
(d) Mitglieder von Rechnungshöfen oder der Verwaltungs- bzw. Leitungsorgane von Zentralbanken
(e) Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte
(f) Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen
(g) Direktoren, stellvertretende Direktoren, Mitglieder des Leitungsorgans und vergleichbare Funktionsträger internationaler zwischenstaatlicher Organisationen
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Nicht dazu zählen: regionale und kantonale Parlamente, Bürgermeister, Honorarkonsuln und Ähnliche.


​Familienmitglieder
(a) der Ehepartner
(b) der dem Ehepartner gleichgestellte Lebenspartner
(c) Kinder und deren Ehe- oder Lebenspartner
(d) Eltern
(e) Geschwister


​Bekanntermassen nahestehende Personen
(a) Personen, die bekanntermassen gemeinsam mit einer PEP wirtschaftliche Eigentümer einer juristischen Person sind oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu einer PEP unterhalten
(b) Personen, die alleinige wirtschaftliche Eigentümer einer juristischen Person sind, die bekanntermassen de facto zugunsten einer PEP errichtet wurde
(c) Personen, die mit einer PEP gesellschaftlich oder politisch eng verbunden sind

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