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Muss ich Steuern auf das Guthaben-Cashback zahlen?
Muss ich Steuern auf das Guthaben-Cashback zahlen?

Informieren Sie sich darüber, ob und wie das Guthaben-Cashback auf Ihren Konten der Steuerpflicht unterliegt.

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Verfasst von Nina Wyler
Vor über einer Woche aktualisiert

AMNIS Europe AG ist im Steuerhoheitsgebiet von Liechtenstein tätig, wo Guthaben-Zahlungen nicht der Quellensteuer unterliegen.

Auch wenn dieses Cashback in Liechtenstein nicht der Steuerpflicht unterliegt, ist es ratsam, sich unabhängig beraten zu lassen oder die Steuerbehörde des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, bezüglich Ihres Steuerstatus zu konsultieren. Darüber hinaus arbeiten wir daran, einen Steuerauszug zu erstellen, um Sie bei Ihrer Steuererklärung zu unterstützen, falls erforderlich.

Klicken Sie hier für die aktuellen Cashback-Sätze.


amnis ermöglicht es Unternehmen, Zinserträge aus verschiedenen Währungen zu generieren. Als reguliertes Zahlungsinstitut sichern wir die Kundengelder jederzeit auf segregierten, konkursgeschützten Treuhandkonten bei vertrauenswürdigen Instituten mit erstklassiger Bonität.

Da die allgemeinen Zinssätze gestiegen sind, erhält amnis Zinsen für eingelagerte Kundengelder. Da es sich dabei um Zinsen auf Ihr Guthaben handelt, sind wir der Meinung, dass es nur richtig ist, diese Zinseinnahmen direkt an Sie weiterzugeben. Es handelt sich also um ein Guthaben-Cashback.

Guthaben-Cashback bedeutet, dass alle Kunden mit einem amnis Konto, die sich nicht vom Cashback abgemeldet haben, nicht gegen den Kundenvertrag verstossen und einen positiven Saldo haben, Zinsen auf ihr EUR-, USD-, GBP- und CZK-Guthaben erhalten.

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