Damit Trinkgeld von Karten-Transaktionen korrekt in bexio verbucht werden kann, muss ein MwSt.-Satz von 0 % zugeordnet werden.
Für den MwSt.-Satz von 0 % sind unterschiedliche MwSt.-Codes verfügbar, da es bei Trinkgeld darauf ankommt, ob es zum Entgelt zählt oder nicht. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Hinweis: Falls der erforderliche MwSt.-Satz bzw. -Code von 0 % bei der Verbuchung nicht zur Auswahl steht, bedeutet dies, dass er noch nicht in amnis übertragen wurde. Dieser MwSt.-Satz muss zuerst in bexio hinterlegt werden, bevor er in amnis hinzugefügt werden kann. Konsultieren Sie dazu diesen FAQ-Artikel.
Wir bitten Sie, bei Fragen oder Unklarheiten Ihren Treuhänder oder bexio zu konsultieren, damit Sie den korrekten MwSt.-Code für die Verbuchung von Trinkgeld zuordnen können.
Wenn Sie die Verbuchung einer Karten-Transaktion mit Trinkgeld tätigen möchten, gelten die üblichen Voraussetzungen. Beim Schritt der Zuordnung der Mehrwertsteuer können Sie das Trinkgeld nun mit dem entsprechenden MwSt.-Satz von 0 % verbuchen. Den Restbetrag können Sie mit dem entsprechenden, normalen MwSt.-Satz verbuchen.