Wenn Sie eine Kartentransaktion entdecken, die Sie nicht erkennen, einen Betrug vermuten oder eine Belastung beanstanden möchten, handeln Sie bitte umgehend. Der wichtigste erste Schritt ist, Ihre Karte in Ihrem amnis Konto zu deaktivieren, um eine weitere unautorisierte Nutzung zu verhindern (Anleitung zur Karten-Deaktivierung).
Nachdem Ihre Karte deaktiviert wurde, können Sie - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind - einen Chargeback beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den nachfolgenden Abschnitten.
Wie beantrage ich einen Chargeback?
Um einen Chargeback zu beantragen, füllen Sie bitte unser Betrugsformular aus (am Ende dieses Artikels als Download verfügbar) und senden Sie es an unser Team unter [email protected]. Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei:
Das ausgefüllte und unterschriebene Betrugsformular
Weitere relevante Unterlagen (z. B. Kommunikation mit dem Händler)
Es ist kein Problem, wenn Sie nicht jedes Feld im Formular ausfüllen können. Wichtig ist, dass ersichtlich wird, dass die Transaktion nicht von Ihnen autorisiert wurde – und dass das Formular unterschrieben ist.
Wichtig: Chargeback-Anträge müssen innerhalb von 15 Kalendertagen nach dem Transaktionsdatum eingereicht werden.
Was ist ein Chargeback?
Ein Chargeback ist eine Rückbuchung einer Kartenzahlung, die vom Karteninhaber über den Kartenanbieter angestoßen wird. Er ermöglicht es Ihnen, eine Transaktion zu beanstanden, die Sie als unrechtmässig, fehlerhaft oder betrügerisch ansehen. Wird der Antrag genehmigt, erhalten Sie den Betrag auf Ihr Konto zurückerstattet.
Wann ist ein Chargeback sinnvoll?
Ein Chargeback kann möglich sein, wenn:
Eine Transaktion ohne Ihr Wissen oder Ihre Zustimmung durchgeführt wurde (nicht autorisierte Zahlung)
Sie mehrfach belastet wurden oder die Waren/Dienstleistungen nicht wie erwartet erhalten haben
An einem Geldautomaten kein Bargeld ausgegeben wurde, obwohl Ihr Konto belastet wurde
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Fälle vom Chargeback-Verfahren ausgeschlossen sind (siehe nächster Abschnitt).
Gibt es Ausnahmen oder Fälle, in denen kein Chargeback möglich ist?
Ja, folgende Fälle sind vom Chargeback-Verfahren ausgeschlossen:
Phishing oder Betrugsmaschen
Wenn Kartendaten versehentlich weitergegeben wurden (z. B. über gefälschte E-Mails, betrügerische Websites oder Identitätsdiebstahl), liegt die Verantwortung beim Karteninhaber.Kartenpräsenz-Transaktionen (Card Present, CP)
Dies sind Zahlungen vor Ort, die mittels Chip und PIN verifiziert wurden. Aufgrund der erhöhten Sicherheitsmassnahmen sind Chargebacks in diesen Fällen in der Regel nicht möglich – ausser in Ausnahmefällen.
Wurden z. B. bereits eine Diebstahlsanzeige erstattet, die Karte blockiert und finden trotzdem noch Transaktionen statt, kann ein Chargeback unter Umständen möglich sein. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an unser Support-Team.Kontaktlose Zahlungen (NFC)
Diese Transaktionen erfordern keine PIN-Eingabe und sind daher nicht über ein Chargeback-Verfahren erstattungsfähig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fall abgedeckt ist, hilft Ihnen unser Support-Team gerne weiter.
Wie läuft der Chargeback-Prozess ab?
Karte sofort deaktivieren
Der wichtigste Schritt, um weitere betrügerische Transaktionen zu verhindern.
Betrugs-/Beanstandungsformular ausfüllen und unterschreiben
Dieser Schritt ist nur erforderlich, wenn Sie die Transaktion nicht erkennen oder sie für nicht autorisiert halten. Wenn die Transaktion korrekt ist, Sie aber mit der Ware oder Dienstleistung unzufrieden sind, wenden Sie sich bitte direkt an den Händler.
Formular und relevante Dokumente einreichen
Dazu zählen beispielsweise:Transaktionsdetails (Datum, Betrag)
Kommunikation mit dem Händler (falls vorhanden)
Fallprüfung durch unser Team
Ist der Antrag zulässig, leiten wir diesen an unseren Kartenprozessor weiter.
Bearbeitungsdauer
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann – abhängig von der Komplexität des Falls und der Reaktionszeit des Händlers.
Wichtig: Das Betrugsformular muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach dem Transaktionsdatum eingereicht werden.
Welche Kosten entstehen bei einem Chargeback?
Jeder Chargeback-Antrag ist mit einer Gebühr von EUR 20,00 verbunden – unabhängig vom Transaktionsbetrag oder dem Ergebnis.
Aus diesem Grund raten wir von einem Antrag ab, wenn:
der Betrag unter EUR 20,00 liegt, da die Gebühr höher ausfällt
Sie sich nicht absolut sicher sind, dass es sich um eine unautorisierte Transaktion handelt.
Oft stellt sich im Nachhinein heraus, dass es sich nicht um Betrug, sondern um ein vergessenes Abo, eine verzögert abgebuchte Transaktion oder eine Kartennutzung durch ein Teammitglied handelt. Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir, die Transaktion intern zu überprüfen, bevor Sie den Antrag einreichen.
Rückerstattete Beträge werden in EUR gutgeschrieben – zum Wechselkurs am Tag der Rückbuchung.